Kopfläuse - Merkblatt

Was tun bei Kopfläusen?


Merkblatt       Was tun bei Kopfläusen?

 

Liebe Eltern,

 

wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen, machen Sie bitte folgendes:

 

  •  Nach § 34(5) IfSG  müssen Sie sofort die Schule benachrichtigen (Pflicht).
  •  Besorgen Sie in der Apotheke ein zur Läusebehandlung vom BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
  • zugelassenes Arzneimittel (z.B. Infecto Pedicul, BiomoPedicul, Hedrin*Once, Nyda oder Jacutin Pedicul Fluid) und behandeln Sie damit den Kopf Ihres Kindes. Solange darf Ihr Kind nicht in die Schule kommen.
  •  Wenn eine erste Behandlung korrekt durchgeführt wurde, füllen Sie die Erklärung unten aus. Ihr Kind darf nun wieder in die Schule kommen. Wichtig: Bitte geben Sie die Erklärung unbedingt Ihrem Kind mit.
  • Wiederholen Sie die Behandlung nach 8 – 10 Tagen unbedingt, auch wenn keine Läuse mehr sichtbar sind.
  •  Ein schriftliches ärztliches Attest ist erst bei – innerhalb von 4 Wochen – wiederholtem Befall erforderlich.

Vielen Dank.

 

 


Erklärung Kopfläuse PDF
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