Merkblatt Was tun bei Kopfläusen?
Liebe Eltern,
wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen, machen Sie bitte folgendes:
- Nach § 34(5) IfSG müssen Sie sofort die Schule benachrichtigen (Pflicht).
- Besorgen Sie in der Apotheke ein zur Läusebehandlung vom BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)
- zugelassenes Arzneimittel (z.B. Infecto Pedicul, BiomoPedicul, Hedrin*Once, Nyda oder Jacutin Pedicul Fluid) und behandeln Sie damit den Kopf Ihres Kindes. Solange darf Ihr Kind nicht in die Schule kommen.
- Wenn eine erste Behandlung korrekt durchgeführt wurde, füllen Sie die Erklärung unten aus. Ihr Kind darf nun wieder in die Schule kommen. Wichtig: Bitte geben Sie die Erklärung unbedingt Ihrem Kind mit.
- Wiederholen Sie die Behandlung nach 8 – 10 Tagen unbedingt, auch wenn keine Läuse mehr sichtbar sind.
- Ein schriftliches ärztliches Attest ist erst bei – innerhalb von 4 Wochen – wiederholtem Befall erforderlich.
Vielen Dank.